Allgemeine Geschäftsbedingungen der increase advisory GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmensberatung und IT Dienstleistungen

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

    1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

    2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

    3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt.

    4. Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

  2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

    1. Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Der Umfang von Lieferungen und Leistungen wird vertraglich vereinbart. Es gelten die von increase vorgelegten Produkt und Leistungsbeschreibungen und Konditionen. Darüberhinausgehende Eigenschaften von Lieferungen und Leistungen schuldet increase nicht.

    2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

    3. Termine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. increase ist bestrebt, die vereinbarten Erfüllungstermine möglichst genau einzuhalten. Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der increase liegen, entbinden diese von vereinbarten Terminen bzw. gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit. Wenn increase auf Mitwirkung oder Information des Auftraggebers wartet oder sonst in der Auftragsdurchführung unverschuldet behindert ist, gelten Liefer- und Leistungsfristen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert. increase wird dem Auftraggeber die Behinderung mitteilen.

    4. Die Lieferung von Software erfolgt durch Übergabe des lauffähigen Programms und der Dokumentation auf Datenträgern oder deren Bereitstellung über das Internet.

    5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient.

    6. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer anbietet.

  3. Umfang von Softwarepflegeleistungen

    1. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung erbringt increase als Softwarepflege die in der jeweils aktuellen Preis- und Konditionenliste genannten Leistungen. Die Leistungen werden nur in Bezug auf die zuletzt und unmittelbar davor ausgelieferte Softwareversion erbracht. Jede Softwareversion ist in der Bezeichnung durch eine Ziffer hinter dem Punkt gekennzeichnet. Der Auftraggeber muss stets alle seine Installationen vollständig in Pflege halten oder die Pflege insgesamt aufkündigen.

    2. Die Vereinbarung über die Softwarepflege kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, frühestens zum Ablauf von zwei vollen Kalenderjahren. Jede Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform. increase behält sich die außerordentliche Kündigung insbesondere dann vor, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragspflichten mehrfach oder grob verletzt.

    3. Wenn der Auftraggeber die Softwarepflege nicht sofort ab Auslieferung der Software bestellt, sondern erst nachträglich, hat er, um auf den dann aktuellen Softwarestand zu kommen, die Softwarepflegegebühren nachzubezahlen, die er bei Vereinbarung der Softwarepflege ab Lieferung zu bezahlen gehabt hätte.

    4. Vom Pflegeservice ausgeschlossen sind Instandsetzungen oder erhöhter Aufwand zur Instandhaltung der Software, die durch vertragswidrige Nutzung, Nutzung in einer anderen als der vereinbarten Einsatzumgebung, unsachgemäße Benutzung, Fremdeinwirkung, höhere Gewalt oder durch einen anderen nicht von increase zu vertretenden Grund erforderlich waren, Arbeiten an der Software, die der Auftraggeber vertragswidrig geändert hat oder die durch andere als increase-Techniker gewartet wurden, ohne dass jeweils eine vorherige Zustimmung von increase vorlag.

  4. Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten des Auftraggebers/Vollständigkeitserklärung
    Lieferungen und Leistungen der increase werden nach den Vorgaben und Informationen des Auftraggebers über dessen Bedürfnisse und Anforderungen, soweit sie der increase kommuniziert wurden, spezifiziert. Dem Auftraggeber sind die wesentlichen Funktionsmerkmale der von increase gelieferten Software oder sonstiger von increase zu erbringenden Leistungen bekannt; er trägt das Risiko, ob die Software bzw. die Leistungen seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht.

    Der Auftraggeber sorgt dafür, dass der increase auch ohne ihre besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der increase bekannt werden.

    Voraussetzung einer ordnungsgemäßen Leistungserbringung durch increase ist die Erfüllung der vereinbarten und bei vergleichbaren Leistungen üblicherweise vorausgesetzten Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber wirkt bei der Auftragserfüllung im erforderlichen Umfang unentgeltlich mit und verpflichtet sich alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Erfüllung des Vertrags durch increase erforderlich sind, soweit sie nicht vom Leistungsumfang der increase abgedeckt sind, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, Hard- und Software, Daten und Telekommunikationseinrichtungen in der von increase angeforderten Form zur Verfügung stellt und increase unmittelbar oder mittels Datenfernübertragung Zugang zur Hard- und Software gewährt. Darüber hinaus wirkt der Auftraggeber an notwendigen Tests (Funktions-, Integrations-, Migrationstests) im erforderlichen Ausmaß mit und führt die für die Abwicklung des Auftrages notwendige Datenvorbereitung und -erfassung durch. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers umfassen auch die für das Funktionieren des Systems erforderliche Anpassung von Schnittstellen, soweit sie nicht explizit Vertragsbestandteil ist, sowie die Bereitstellung der Arbeitsumgebung von gelieferter Software (z.B. Hardware und Betriebssystem) entsprechend den Vorgaben der increase, wobei die Vorgaben in der Dokumentation zu beachten sind.

  5. Inhalte des Auftraggebers

    Bei vielen Diensten der increase können Auftraggeber Ihre Inhalte speichern oder versenden oder Materialien von anderen empfangen. increase beansprucht kein Eigentum an den Inhalten der Auftraggeber. Die Auftraggeber bleiben für ihre Inhalte verantwortlich.

    1. Wenn Auftraggeber ihre Inhalte anderen Personen zur Verfügung stellen, müssen Sie sich darüber im Klaren sein, dass diese Ihre Inhalte zu dem Zweck, zu dem sie sie den Diensten zur Verfügung gestellt haben, weltweit nutzen, speichern, aufzeichnen, vervielfältigen, ausstrahlen, übertragen, weitergeben und anzeigen dürfen, ohne sie dafür zu entschädigen. Wenn Auftraggeber anderen Personen diese Möglichkeit nicht einräumen möchten, geben sie Ihre Inhalte nicht über die Dienste frei. Auftraggeber sichern zu und gewährleisten, dass sie für die Dauer dieser Bestimmungen über alle erforderlichen Rechte für ihre Inhalte verfügen (und verfügen werden), die auf oder über die Dienste hochgeladen, gespeichert oder freigegeben werden, und dass die Erfassung, Nutzung und Speicherung Ihrer Inhalte über die Dienste keine Gesetze oder Rechte Dritter verletzt. Wir empfehlen Auftraggeber dringend, regelmäßig Sicherungskopien Ihrer Inhalte zu erstellen. increase kann nicht für Ihre Inhalte oder die Materialien verantwortlich gemacht werden, die andere unter Verwendung unserer Dienste hochladen, speichern oder teilen.

    2. Soweit dies erforderlich ist, um Auftraggeber und anderen die Dienste zur Verfügung zu stellen (wozu auch die Änderung der Größe, der Form oder des Formats ihrer Inhalte gehören kann, um sie besser zu speichern oder Ihnen anzuzeigen), um Auftraggeber und die Dienste zu schützen und um die Produkte und Dienste von increase zu verbessern, gewähren Auftraggeber increase eine weltweite und gebührenfreie Lizenz für geistiges Eigentum zur Nutzung ihrer Inhalte, beispielsweise zur Erstellung von Kopien, zur Speicherung, Übertragung, Umformatierung, Verteilung über Kommunikationsinstrumente und Anzeige Ihrer Inhalte in den Diensten.

  6. Nutzen von Apps und Diensten Dritter

    Die Dienste können es Ihnen ermöglichen, auf Produkte, Dienste, Websites, Links, Inhalte, Material, Spiele, Funktionen, Integrationen, Bots oder Anwendungen unabhängiger Dritter (anderer Unternehmen oder Personen als increase) ("Drittanbieter-Apps und -Dienste") zuzugreifen oder solche zu erwerben. Viele unserer Dienste helfen Ihnen auch, Apps und Dienste Dritter zu finden, Anforderungen in Bezug auf sie auszuführen oder mit ihnen zu interagieren, oder ermöglichen Ihnen, Ihre Inhalte oder Daten zu teilen. Sie verstehen, dass Sie sie durch die Nutzung unserer Dienste anweisen, Ihnen Apps und Dienste Dritter zur Verfügung zu stellen. Die Drittanbieter-Apps und -Dienste ermöglichen es Ihnen mitunter, Ihre Inhalte oder Daten bei dem Herausgeber, Provider oder Betreiber der Drittanbieter-Apps und -Dienste zu speichern. Die Apps und Dienste Dritter zeigen Ihnen möglicherweise Datenschutzbestimmungen an oder erfordern, dass Sie ihren zusätzlichen Bestimmungen zustimmen, bevor Sie die App oder den Dienst des betreffenden Dritten installieren oder verwenden können. Sie sollten diese Bestimmungen und Datenschutzbestimmungen Dritter lesen, bevor Sie Apps und Dienste Dritter erwerben, verwenden oder anfordern oder Ihr increase-Konto mit diesen verknüpfen. Die Bestimmungen Dritter bleiben von jeglichen zusätzlichen Bestimmungen unberührt. increase lizenziert im Zusammenhang mit Drittanbieter-Apps und -Diensten kein geistiges Eigentum an den Auftraggeber. Der Auftraggeber akzeptiert, dass er das gesamte Risiko und die Verantwortung aus der Nutzung von Drittanbieter-Apps und -Diensten übernimmt und increase ihm und anderen gegenüber nicht für Informationen oder Dienste verantwortlich oder haftbar ist, die von Drittanbieter-Apps und -Diensten bereitgestellt werden.

  7. Dienstverfügbarkeit

    1. Die Dienste, Apps und Dienste Dritter oder über die Dienste angebotene Materialien oder Produkte sind möglicherweise von Zeit zu Zeit nicht verfügbar, werden möglicherweise nur für eine begrenzte Zeit angeboten oder variieren unter Umständen je nach Region oder Gerät oder nach externen Faktoren, wie etwa Ihre Internet- oder Netzwerkverbindung.

    2. increase ist bemüht, die Dienste am Laufen zu halten. Sie werden jedoch nicht mit einer garantierten Servicequalität angeboten. Alle Online-Dienste leiden gelegentlich unter Störungen und Ausfällen. Bei Ausfall oder einer Unterbrechung des Dienstes ist der Auftraggeber möglicherweise vorübergehend nicht in der Lage, seine Inhalte abzurufen. Es wird empfohlen, die Inhalte und Daten regelmäßig zu sichern, die der Auftraggber in den Diensten oder während der Verwendung von Drittanbieter-Apps und -Diensten speichert.

  8. Aktualisierungen der Dienste oder der software

    1. increase wird den Auftraggeber über beabsichtigte Änderungen dieser Bestimmungen informieren. increase ist insbesondere berechtigt, diese Bestimmungen zu ändern, (i) wenn dies aufgrund von anwendbarem Recht erforderlich ist, weil sich z.B. dieses Recht geändert hat, (ii) wenn anwendbares Recht dies anrät oder anordnet, (iii) im Zuge der Weiterentwicklung der Dienste, (iv) aus technischen Gründen, (v) aufgrund betrieblicher Anforderungen oder (vi) bei einer Änderung der Bestimmungen zum Vorteil des Auftraggebers. increase informiert den Auftraggeber über die beabsichtigte Änderung, bevor diese wirksam wird, über die Benutzeroberfläche, in einer E-Mail-Nachricht oder auf einem anderen geeigneten Weg. increase bietet Ihnen mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten der Änderung die Möglichkeit, die Dienste zu kündigen. Wenn der Auftraggeber die Dienste nach dem Wirksamkeitsdatum der Änderungen nutzt, stimmt er den neuen Bestimmungen zu. Wenn der Auftraggeber den neuen Bestimmungen nicht zustimmt, muss er die Nutzung der Dienste einstellen und sein increase-Konto schließen.

    2. increase ist berechtigt, die Version der Software, die für die Bereitstellung der Dienste erforderlich ist, automatisch zu überprüfen und Software-Aktualisierungen oder Konfigurationsänderungen herunterzuladen, um die Dienste zu aktualisieren, zu verbessern und weiterzuentwickeln. Unter Umständen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Software zu aktualisieren, damit er die Dienste weiter nutzen kann. Für solche Updates gelten die vorliegenden Bestimmungen, es sei denn, den Updates liegen zusätzliche oder andere Bestimmungen bei. In diesem Fall gelten die speziellen Bestimmungen. Der Auftraggeber darf die Updates nicht empfangen oder verwenden, wenn er den zusätzlichen oder speziellen Bedingungen nicht zustimmen, die für die Updates gelten. increase ist nicht verpflichtet, Updates zur Verfügung zu stellen, und gewährleistet nicht, dass die Version des Systems, für das der Auftraggeber die Software, Apps, Inhalte oder andere Produkte erworben oder lizenziert hat, unterstützt wird. Es kann sein, dass der Auftraggeber automatische oder manuelle Aktualisierungen erhält, die aus den in diesem Abschnitt genannten Gründen nicht notwendig sind, um die Konformität der Dienste zu gewährleisten.

    3. increase arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Dienste und kann die Dienste jederzeit ändern oder Funktionen löschen oder den Zugang zu Apps und Diensten von Drittanbietern in dieser Hinsicht einstellen, insbesondere wenn ihre Vereinbarungen mit Drittanbietern es increase nicht mehr erlauben, deren Material zur Verfügung zu stellen, wenn es für increase nicht mehr machbar ist, es bereitzustellen, wenn sich die Technologie weiterentwickelt oder wenn Kundenfeedback darauf hinweist, dass eine Änderung erforderlich ist. increase informiert den Auftraggeber im Voraus, wenn eine Änderung an den Diensten dazu führen wird, dass er keinen Zugriff auf seine Inhalte mehr hat. Bei kostenpflichtigen Diensten benachrichtigt increase den Auftraggeber außerdem im Voraus über andere wesentliche Änderungen der Dienste. Außer in dem Maße, wie es das geltende Recht vorschreibt, ist increase nicht verpflichtet, einen erneuten Download oder Ersatz für zuvor gekaufte Materialien, digitale Güter oder Anwendungen bereitzustellen. Wenn increase einen kostenpflichtigen Dienst kündigt, erstattet sie dem Auftraggeber anteilig den Betrag seiner Zahlungen, die er in Bezug, auf den zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht abgegoltenen Anteil des betreffenden Diensts geleistet hat.

    4. Damit Sie durch Verwaltung digitaler Rechte (DRM) geschütztes Material nutzen können, kann DRM-Software automatisch einen Online-Rechteserver kontaktieren und DRM-Aktualisierungen herunterladen und installieren.

  9. Schutz des geistigen Eigentums der increase/Urheberrecht/Nutzung

    1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Zuge des Beratungsauftrages der increase erstellten Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger und dergleichen ("Arbeitsergebnisse") nur für Auftragszwecke Verwendung finden. Insbesondere bedarf die entgeltliche und unentgeltliche Weitergabe von Arbeitsergebnissen und beruflicher Äußerungen jeglicher Art der increase an Dritte der schriftlichen Zustimmung der increase. Eine Haftung der increase Dritten gegenüber wird damit nicht begründet.

    2. increase verbleibt an ihren Beratungsleistungen ein Urheberrecht. Dem Auftraggeber steht daran das nicht ausschließliche, ansonsten völlig uneingeschränkte Nutzungsrecht zu.

    3. An von increase gelieferter Software stehen alle Rechte, insbesondere das umfassende Urheberrecht samt Verwertungsrechten, die Rechte an Erfindungen und technischen Schutzrechte, mit allen Befugnissen an allen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung einschließlich Gewährleistung, Betreuung und Pflege überlassenen Programmen, Unterlagen und Informationen stehen - sofern diese AGB oder die Preis- und Konditionenliste der increase nichts anderes vorsehen - im Verhältnis zum Auftraggeber ausschließlich der increase bzw. deren Lizenzgebern zu, auch soweit diese Gegenstände durch Vorgaben und Mitarbeit des Auftraggebers entstanden sind. Dem Auftraggeber wird an gelieferter Software eine einfache Nutzungsbewilligung eingeräumt. Er darf die Software nur in dem Umfang nutzen, der ausdrücklich vertraglich - gegebenenfalls unter Bezugnahme auf die in den Preis- und Konditionenlisten genannten Kriterien - festgelegt ist. Die Nutzungsbewilligung ist auf die im Vertrag genannten Softwareprodukte beschränkt, auch wenn der Auftraggeber technisch auf andere Softwareprodukte zugreifen kann. Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte der increase zieht Schadenersatzansprüche nach sich.

    4. Von increase gelieferte Software darf nur für den Zweck eingerichtet werden die internen Geschäftsvorfälle und die Geschäftsvorfälle von Unternehmen, mit denen der Auftraggeber nach §15 AktG verbunden ist ("Konzernunternehmen"), abzuwickeln. Dies gilt auch für Testinstallationen, die der Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen der Preis- und Konditionenliste einrichten darf. Ein Rechenzentrumsbetrieb ist - sofern nichts anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist - nicht erlaubt. Als Rechenzentrumsbetrieb gilt, wenn der Auftraggeber Dritten das Benutzen der Programme, gleich auf welchem technischen Weg, gestattet oder die Programme für Dritte benutzt.

    5. Bei Verletzung wesentlicher Vertragsbedingungen kann increase dem Auftraggeber die Nutzungsbefugnisse für gelieferte Software jederzeit entziehen. Ansprüche welcher Art immer wegen der Entziehung des Nutzungsrechts stehen dem Auftraggeber gegenüber increase nicht zu.

    6. Softwarelizenz
      Wenn kein separater increase-Lizenzvertrag greift, unterliegt die Software, die increase als Teil der Dienste liefert, den vorliegenden Bestimmungen.

    7. Wenn sich der Auftraggeber an diese Bestimmungen hält, gewährt ihm increase das Recht, im Rahmen seiner Verwendung der Dienste eine Kopie der Software pro Gerät weltweit zur Nutzung durch jeweils nur eine Person zu installieren und zu verwenden. Die Software oder Website, die Teil der Dienste ist, kann Drittanbietercode enthalten. Jegliche Codes von Dritten, die von dieser Software oder Website verlinkt oder referenziert werden, werden von den Dritten, die Eigentümer des Codes sind, an Sie lizenziert, nicht von increase. Hinweise zu Drittanbietercode, wenn vorhanden, dienen lediglich Ihrer Information.

    8. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft, und increase behält sich alle Rechte an der Software vor, die von increase in diesen Bestimmungen nicht ausdrücklich gewährt werden. Folgende Rechte werden durch diese Lizenz nicht erteilt, und entsprechende Handlungen sind unrechtmäßig:

      1. Umgehen oder Unterlaufen von technologischen Schutzmaßnahmen in
        oder in Verbindung mit der Software oder den Diensten

      2. Disassemblieren, Dekompilieren, Entschlüsseln, Hacken,
        Emulieren, Verwerten oder Zurückentwickeln (Reverse Engineering) von
        Software oder sonstigen Aspekten der Dienste, die in den Diensten
        inbegriffen oder darüber verfügbar sind, es sei denn, dass und nur
        insoweit die anwendbaren Urheberrechtsgesetze dies ausdrücklich
        gestatten

      3. Trennen der Komponenten der Software oder Dienste voneinander, um
        sie auf anderen Geräten zu nutzen

      4. Veröffentlichen, Kopieren, Vermieten, Leasen, Verkaufen,
        Exportieren, Importieren, Vertreiben oder Verleihen der Software oder
        der Dienste, sofern Ihnen dies increase nicht ausdrücklich gestattet

      5. Übertragen der Software, von Softwarelizenzen oder von Zugangs-
        oder Nutzungsrechten der Dienste

      6. Nutzung der Dienste auf eine nicht zulässige Weise, durch die
        eine andere Person in der Nutzung der Dienste oder im Zugang zu
        Diensten, Daten, Konten oder Netzwerken gestört werden könnte

      7. Ermöglichen des Zugangs zu den Diensten oder Ändern eines von
        increase autorisierten Geräts durch unbefugte Drittanbieteranwendungen

  10. Gewährleistung

    1. Der Auftragnehmer ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

    2. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

      increase verpflichtet sich unter anderem zur Bereitstellung der Dienste mit angemessener Sorgfalt und Sachkunde.

    3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von dem Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen sorgfältig zu prüfen und sicherzustellen, dass sie für den beabsichtigten Einsatzzweck geeignet sind. Der Auftraggeber ist verantwortlich für die Bestätigung, dass die Dienstleistungen den spezifischen Anforderungen des Auftraggebers entsprechen.

    4. Die Dienstleistungen werden vom Auftragnehmer "wie besehen" und "wie verfügbar" zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer übernimmt keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Gewährleistungen oder Zusicherungen hinsichtlich der Eignung, Qualität, Leistung oder sonstigen Eigenschaften der Dienstleistungen für den beabsichtigten Einsatzzweck des Auftraggebers.

    5. Der Auftraggeber erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass jegliche Fehler, Mängel oder Unzulänglichkeiten in den Dienstleistungen, die sich aus der Verwendung der Dienstleistungen für den beabsichtigten Einsatzzweck ergeben, in der alleinigen Verantwortung des Auftraggebers liegen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung, Ansprüchen, Schäden, Verlusten, Kosten oder Ausgaben, die direkt oder indirekt aus solchen Fehlern, Mängeln oder Unzulänglichkeiten resultieren, vollständig frei.

  11. Haftung / Schadenersatz

    1. Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden - ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Außer bei Vorsatz haftet der Auftragnehmer nicht für immaterielle Schäden sowie für entgangenen Gewinn. Die Haftung bei grober Fahrlässigkeit ist mit dem Auftragswert begrenzt. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

    2. Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

    3. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

  12. Haftungsbeschränkung

    1. increase haftet nicht für Ihre Inhalte, Ihre Materialien oder für Materialien Dritter sonstiger Art, einschließlich Links zu Websites Dritter und Aktivitäten, die von Nutzern bereitgestellt wurden. Diese Inhalte und Aktivitäten sind weder increase zuzuschreiben, noch geben sie die Meinung von increase wieder.

    2. increase ist für eine Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer Verpflichtungen unter diesen Bestimmungen insoweit nicht verantwortlich oder haftbar, als diese Nichterfüllung oder Verzögerung auf Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb des angemessenen Einflussbereichs von increase liegen (z.B. Arbeitskämpfe, höhere Gewalt, Krieg, terroristische Handlungen, böswillige Sachbeschädigung, Unfälle oder die Einhaltung anwendbaren Rechts oder einer behördlichen Anordnung). increase unternimmt alle Anstrengungen, die Auswirkungen solcher Ereignisse zu minimieren und die davon nicht betroffenen Verpflichtungen zu erfüllen.

  13. KI Applikationen (Künstliche Intelligenz)

    Einige Applikationen von increase basieren auf verschiedenen Mashine-Learning-Algorithmen ("KI") und produzieren mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit falsche Ausgaben oder Werte. Vor der Weiterverwendung durch andere Software oder Menschen müssen sämtliche Ausgaben und Werte auf Richtigkeit geprüft werden. Dies liegt in der vollen Verantwortung des Auftraggebers. increase übernimmt keinerlei Haftung für Ausgaben, die durch KI generiert wurde.

  14. Health Bots
    Health Bots, zu denen Aktionspläne, Analysen, Erinnerungen und andere Features gehören können, sind keine medizinischen Geräte und nur für Zwecke der Fitness und Wellness in Verbindung mit dem Programm eines Pflegedienstleisters bestimmt. Die Produkte sollen und können ärztlichen Rat nicht ersetzen, und sie sind nicht für den Einsatz in der Diagnose, Heilung, Linderung, Behandlung oder Verhütung von Krankheiten oder anderen Zuständen bestimmt. Sie tragen die volle Verantwortung für Ihre Nutzung von Health Bots. increase ist nicht für Entscheidungen verantwortlich, die Sie aufgrund der von Health Bots erhaltenen Informationen treffen. Konsultieren Sie bei Fragen zu Beschwerden, Ernährungs-, Fitness- oder Wellnessprogrammen stets einen Arzt, bevor Sie Health Bots nutzen. Sie sollten aufgrund der Informationen, die Sie in den Diensten oder über die Dienste erhalten, auf gar keinen Fall fachmännischen medizinischen Rat missachten oder die Einholung von ärztlichem Rat aufschieben. Wie jede technische Einrichtung können auch Health Bots aus verschiedenen Gründen ausfallen, z.B. weil die Stromversorgung oder Verbindung unterbrochen wird.

  15. Kündigung Ihrer Dienste
    Wenn die Dienste des Auftraggebers gekündigt werden, endet erstens das Zugriffsrecht auf die Dienste mit sofortiger Wirkung, ebenso die Lizenz zur Nutzung der mit den Diensten verbundenen Software. Zweitens wird increase mit dem Auftraggeber Dienst verknüpfte Daten oder Inhalte löschen oder diese anderweitig vom increase-Konto des Auftraggebers trennen (es sei denn, increase ist gesetzlich zu deren Aufbewahrung, Rückgabe oder Übermittlung an den Auftraggeber oder einen von ihm benannten Dritten verpflichtet). Der Auftraggeber wird dann eventuell nicht mehr auf die Dienste (oder Ihre Inhalte, die er in diesen Diensten gespeichert haben) zugreifen können. Auftraggeber sollten ihre Daten darum regelmäßig sichern. Drittens verliert der Auftraggeber möglicherweise den Zugriff auf Produkte, die er erworben hat. Wenn das increase-Konto des Auftraggebers gekündigt wurde und kein anderes Konto besteht, über das er auf die Dienste zugreifen kann, werden seine Dienste möglicherweise sofort gelöscht.

  16. Geheimhaltung / Datenschutz

    1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

    2. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

    3. Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

    4. Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

  17. Honorar, Eigentumsvorbehalt
    Der Auftragnehmer erhält ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. In Ermangelung einer ausdrücklichen Vereinbarung hat increase für ihre Lieferungen und Leistungen Anspruch auf Bezahlung des Entgelts gem. ihrer jeweiligen Preis- und Konditionsliste durch den Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

    1. Der Auftragnehmer wird jeweils eine Rechnung mit gesetzlicher Mehrwertsteuer mit allen erforderlichen Merkmalen ausstellen.

    2. Reisezeiten von Mitarbeitern der increase gelten als Arbeitszeit. Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

    3. Sämtliche mit der Errichtung eines diesen Bedingungen unterliegenden Softwareüberlassungs- oder Dienstleistungsvertrags entstehenden Gebühren, Abgaben oder Steuern trägt der Auftraggeber. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Abschluss eines diesen Bedingungen unterliegenden Softwareüberlassungs- oder Dienstleistungsvertrags Rechtsgebühren nach dem Gebührengesetz auslöst. Der Auftraggeber verpflichtet sich diesfalls, eine ordnungsgemäße Gebührenanzeige zu machen und hält increase diesbezüglich schad- und klaglos.

    4. increase behält sich alle Rechte, insbesondere das Eigentum, an zu liefernden Gegenständen (z.B. Datenträger und Dokumentation) bis zur vollständigen Erfüllung ihrer Forderungen aus dem Vertrag vor. Der Auftraggeber hat increase bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten über die Rechte der increase zu unterrichten.

    5. Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Auftragsumfanges aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für den gesamten vereinbarten Auftragsumfang zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

    6. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

  18. Elektronische Rechnungslegung

    1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.

  19. Kündigung des Vertrages

    1. Der Vertrag kann jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

    2. wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

    3. wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

    4. wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

  20. Schlussbestimmungen

    1. Sämtliche oder einzelne Rechte aus diesem Vertrag, ebenso wie der gesamte Vertrag, können von increase an mit ihr verbundene Unternehmen übertragen werden; dem stimmt der Auftraggeber hiermit zu.

    2. Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

    3. Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

    4. Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.